Tipps zum richtigen Schnitt des grünen Gar­ten­zauns

So wird die Hecke zum Hingucker

Hecken dienen nicht nur als Sichtschutz und Gestaltungselement, sondern schaffen auch Brutplätze für Vogelarten. Damit Thuja, Hainbuche und Co. auf Dauer zum Hingucker werden, erhalten sie zum Start der Gartensaison den passenden Fassonschnitt. Junge Pflanzen entwickeln dadurch einen gleichmäßigen, dichten Wuchs und ältere Hecken werden wieder neu in Form gebracht.

Im Garten wollen viele ab­schal­ten, die Natur genießen oder mit dem Hund tollen – und sich dabei un­be­ob­ach­tet fühlen. Eine dichte Hecke lässt neu­gie­ri­gen Blicken von Nachbarn und Passanten keine Chance und kann mit richtiger Pflege selbst zum Hingucker werden.

Mit dem Trapezschnitt zu gleichmäßigem Wuchs

Garten-Profis schneiden Hecken in Tra­pez­form: „Sind die Gehölze unten breiter und werden zur Spitze hin schmaler, bekommen alle Bereiche der Pflanzen genügend Licht und wachsen gleich­mä­ßig“, erklärt STIHL Gar­ten­ex­per­te Jens Gärtner. „Die Faust­re­gel lautet: Pro Meter Höhe sollte die Hecke gleich­mä­ßig auf beiden Seiten zehn Zen­ti­me­ter schmaler werden.“ Als Ori­en­tie­rungs­hil­fe kann man entlang der Hecke eine Schnur zwischen zwei ent­spre­chend hohen Holz­pf­lö­cken spannen. Dann wird die Hecke in langen, kreis­för­mi­gen Zügen von unten nach oben gestutzt. Reine Hand­ar­beit muss dabei nicht sein: Ak­ku­be­trie­be­ne He­cken­sche­ren wie die HSA 60 von STIHL lassen sich ohne Kabel flexibel nutzen und er­leich­tern die Arbeit durch ihren drehbaren Griff erheblich. Und ein leichter Akku-He­cken­schnei­der mit langem Schaft erspart die Leiter; man und bringt so höhere Hecken und Sträucher mit sicherem Stand auf dem Boden wieder in Form.

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an

Trockene Tage mit Tem­pe­ra­tu­ren über fünf Grad Celsius sind ideal für den He­cken­schnitt, bei nass­kal­tem Wetter droht Pilz­be­fall. Gut zu wissen: Das Trimmen, also in Form bringen der Hecken, ist das ganze Jahr über erlaubt. Größere Rück­schnit­te al­ler­dings verbietet das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz vom 1. März bis zum 30. September, um brütende Vögel zu schützen. Generell sollten Hecken vor dem Schnitt immer auf tierische Bewohner un­ter­sucht werden.

Quelle: STIHL

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