Volle Leistung über viele Jahre

STIHL Servicepakete sorgen für zuverlässige Einsatzbereitschaft, wenn es darauf ankommt

Damit mo­tor­be­trie­be­ne Geräte zu­ver­läs­sig funk­tio­nie­ren und ihre volle Leis­tungs­fä­hig­keit dauerhaft über viele Jahre bewahren, empfiehlt sich ihre re­gel­mä­ßi­ge Über­prü­fung. Für Geräte von STIHL bietet der teil­neh­men­de Fach­han­del mit dem „STIHL Check” sowie mit „STIHL In­spek­ti­on“ für Pri­vat­an­wen­der und „STIHL Pro In­spek­ti­on” für ge­werb­li­che Kunden stan­dar­di­sier­te Ser­vice­pa­ke­te, die im Rahmen einer jähr­li­chen Über­prü­fung und Wartung dafür sorgen, dass die Geräte ein­satz­be­reit sind, wenn sie gebraucht werden. Dabei werden beim „STIHL Check” die Funk­ti­ons­fä­hig­keit und Si­cher­heit des Geräts geprüft und grobe Schmutz­rück­stän­de entfernt. Bei der für Pri­vat­an­wen­der emp­foh­le­nen „STIHL In­spek­ti­on” werden mo­dell­spe­zi­fisch zu­sätz­lich STIHL Original-War­tungs­tei­le aus­ge­tauscht und bei Bedarf Ka­li­brie­run­gen und Soft­ware­up­dates durch­ge­führt. Außerdem erhalten die Geräte eine intensive Reinigung und Pflege. Bei der für ge­werb­li­che Kunden emp­foh­le­nen „STIHL Pro In­spek­ti­on” ist zu­sätz­lich zu den Leis­tun­gen der „STIHL In­spek­ti­on” der vor­beu­gen­de Austausch von STIHL Original-Ver­schleiß- und Ver­brauchs­tei­len vor­ge­se­hen. Eine Sicht- und Funk­ti­ons­prü­fung nach der Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (BetrSichV) ori­en­tiert sich an den Vorgaben von Her­stel­ler und Ar­beit­ge­ber. Die ab­schlie­ßend vergebene Ser­vice­pla­ket­te erinnert die Kunden an den nächsten Ser­vice­ter­min. Zu­sätz­lich wird ein Prüf­pro­to­koll über die aus­ge­führ­ten Tä­tig­kei­ten erstellt und aus­ge­hän­digt. Darüber hinaus können optionale Leis­tun­gen wie bei­spiels­wei­se eine Mo­tor­über­ho­lung und -reinigung, die Win­ter­ein­la­ge­rung des Geräts, ein Schneid­werk­zeug-Service oder ein Hol- und Bring­dienst zum je­wei­li­gen Ser­vice­pa­ket hin­zu­ge­bucht werden, sodass jedes STIHL Gerät den optimalen Service erhält und die Ein­satz­be­reit­schaft zu­ver­läs­si­ge si­cher­ge­stellt ist.

Quelle: STIHL

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