DEUTZ-FAHR un­ter­stützt be­trof­fe­ne Landwirte und Lohn­un­ter­neh­mer sowie den vielen Helfern der Über­schwem­mungs­ka­ta­stro­phe

Auch DEUTZ-FAHR beschäftigt sich mit der aktuellen Überschwemmungskatastrophe und möchte nicht tatenlos zusehen.

Deswegen haben wir uns dazu ent­schie­den, den be­trof­fe­nen Land­wir­ten und Lohn­un­ter­neh­mern fi­nan­zi­el­le Hilfe zu leisten.

Den Be­trof­fe­nen werden drei ver­schie­de­ne Optionen geboten. Flut­op­fern, die bereits eine DEUTZ-FAHR Fi­nan­zie­rung haben, wird eine Stundung der Ra­ten­zah­lung offeriert. Wurde der Traktor durch die Ka­ta­stro­phe komplett beschädig, bietet DEUTZ-FAHR eine Son­der­fi­nan­zie­rung mit til­gungs­frei­er Periode, um eine Er­satz­in­ves­ti­ti­on zu er­mög­li­chen. Um teilweise be­schä­dig­te Maschinen, wieder in Stand zu setzen, bietet DEUTZ-FAHR den Flut­op­fern Son­der­kon­di­tio­nen für den Kauf von original DEUTZ-FAHR Er­satz­tei­len an. Die je­wei­li­gen Er­satz­tei­le zu Son­der­kon­di­tio­nen können beim Händler angefragt werden. Diese Son­der­kon­di­tio­nen erhalten auch die vielen Helfer, die mit Ihren DEUTZ-FAHR Traktoren vor Ort, den Opfern zur Seite stehen.

Jede Situation wird in einer un­kom­pli­zier­ten Ein­zel­fal­len­schei­dung beurteilt, um somit jedem die nötige Hilfe zu bieten.

Unsere Son­der­fi­nan­zie­rung wird bis Ende September gültig sein.

Quelle: DEUTZ-FAHR

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