Seien Sie gewappnet für die Pflan­zen­schutz­ge­rä­te­prü­fung

Noch bis Ende Dezember müssen in Deutsch­land alle Dün­ger­streu­er, die Pflan­zen­schutz­mit­tel aus­brin­gen, darunter zählt auch Schne­cken­korn, sich einer Pflan­zen­schutz­ge­rä­te­prü­fung un­ter­zie­hen. Die Prüfung für Streu­ge­rä­te mit Aus­brin­gung von Schne­cken­korn erfolgt dieses Jahr erstmalig und ist in der Ver­ord­nung über die Prüfung von Pflan­zen­schutz­ge­rä­ten (PflSch­Ge­rätV) vor­ge­schrie­ben. Noch bis zum 31. Dezember 2020 haben die Landwirte die Mög­lich­keit sich bei den top qua­li­fi­zier­ten Ver­triebs­part­nern von RAUCH prüfen zu lassen. Als Un­ter­stüt­zung für die Händler-Prüf­stel­len bietet die RAUCH Land­ma­schi­nen­fa­brik GmbH ein spe­zi­el­les, auf die RAUCH-Streuer ab­ge­stimm­tes und vom Julius Kühn-Institut (JKI) - Bun­des­for­schungs­in­sti­tut für Kul­tur­pflan­zen - ge­neh­mig­tes Prüf­pro­to­koll an. Geprüft werden müssen Alt- sowie Neu­ma­schi­nen und dies in einem Rhythmus von drei Jahren.

RAUCH steht für eine qua­li­fi­zier­te Dienst­leis­tungs- und Ser­vice­kom­pe­tenz, dieses Ver­spre­chen in­ten­si­viert das Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men immer weiter und ist daher kom­pe­ten­ter Partner für seine Händler und Endkunden. Seien sie als Händler, aber natürlich auch als Landwirt für die Pflan­zen­schutz­ge­rä­te­prü­fung gewappnet und in­for­mie­ren sie sich schon heute über die Be­stim­mun­gen und örtliche Prüf­stel­len.

Quelle: RAUCH

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