Ver­sand­frei­ga­be für Mo­tor­sä­gen und Anpassung der Internet-Richt­li­ni­en

STIHL Fach­händ­ler können ab April 2020 im gesamten Eu­ro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR), in Groß­bri­tan­ni­en und der Schweiz auch Mo­tor­sä­gen versenden. Bisher war der Verkauf von Mo­tor­sä­gen in den Fach­han­dels-Leit­li­ni­en des Her­stel­lers – auch im Rahmen des Online-Vertriebs – nur in Ver­bin­dung mit einer per­sön­li­chen Übergabe durch den Fach­han­del möglich, um eine sichere Hand­ha­bung des Produkts zu ge­währ­leis­ten.

Ein Ge­richts­ur­teil in einem Kar­tell­ver­fah­ren in Frank­reich erfordert die Um­stel­lung der bis­he­ri­gen Vor­ge­hens­wei­se. Um für die Kunden auch weiterhin die Beratung und Ein­wei­sung in die sichere Pro­dukt­an­wen­dung si­cher­zu­stel­len, passt STIHL seine Fach­han­dels­ver­ein­ba­rung und ins­be­son­de­re die Internet-Richt­li­ni­en an. Norbert Pick, STIHL Vorstand Marketing und Vertrieb, betont: „Zukünftig können sich Kunden in den genannten Märkten alle STIHL Produkte bequem nach Hause liefern lassen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit den Än­de­run­gen neuen Markt- und Kun­den­an­for­de­run­gen gerecht werden bei gleich­zei­ti­ger Wahrung unserer Mar­ken­phi­lo­so­phie".

Im We­sent­li­chen umfassen die Än­de­run­gen in der Fach­han­dels­ver­ein­ba­rung, die ab 1. April 2020 gelten, folgende Punkte:

Um eine be­stim­mungs­ge­mä­ße und sichere Ver­wen­dung von Mo­tor­sä­gen zu ge­währ­leis­ten, müssen STIHL Fach­händ­ler in ihrem On­line­shop einen spe­zi­el­len Mo­tor­sä­gen-Si­cher­heits­hin­weis und eine deutlich sichtbare Ver­lin­kung zu jeweils aktuellen Ein­wei­sungs­mög­lich­kei­ten (z. B. Mon­ta­ge­vi­de­os) in­te­grie­ren.

Wenn ein Fach­händ­ler das STIHL Pro­dukt­pro­gramm über den Ver­sand­han­del ver­trei­ben will, muss er während der sta­tio­nä­ren Öff­nungs­zei­ten eine te­le­fo­ni­sche Beratung und Ein­wei­sung des Kunden anbieten. Das gilt für alle STIHL Produkte im Ver­sand­han­del, inklusive für Mo­tor­sä­gen.

Beim Versand von Mo­tor­sä­gen muss si­cher­ge­stellt sein, dass alle Kom­po­nen­ten des Produkts – Mo­tor­ein­heit, Füh­rungs­schie­ne und Sägekette – in einem Packstück an den Kunden geliefert werden.

Diesen Än­de­run­gen zugrunde liegt die Ent­schei­dung der fran­zö­si­schen Kar­tell­be­hör­de, die die von STIHL seither prak­ti­zier­te Ver­sand­be­schrän­kung bei Mo­tor­sä­gen als un­zu­läs­sig ein­ge­stuft hat. STIHL ist dadurch ver­pflich­tet, den Versand von Mo­tor­sä­gen für den fran­zö­si­schen Markt bis spä­tes­tens April 2020 frei­zu­ge­ben. Um auch zukünftig innerhalb des EWR, in Groß­bri­tan­ni­en und der Schweiz ein­heit­li­che Ver­triebs­kri­te­ri­en im STIHL Fach­han­del si­cher­zu­stel­len, hat sich STIHL ent­schlos­sen, den Versand von Mo­tor­sä­gen in allen dazu zählenden Ländern frei­zu­ge­ben und seine Fach­han­dels­ver­ein­ba­rung ent­spre­chend an­zu­pas­sen.

Quelle: STIHL

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